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Die ADEM begrüsst die Empfehlungen des HCR zur Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren.

Die ADEM begrüsst die Empfehlungen des HCR zur Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren, insbesondere die spezifischen Empfehlungen für unbegleitete Minderjährige (UMA).

Diese Empfehlungen betonen die Notwendigkeit einer Betreuung, die den besonderen und individuellen Bedürfnissen der UMA angemessen ist, sowie der Wahrung ihrer Rechte in den Bundesasylzentren. Die ADEM richtet ihr besonderes Augenmerk auf Fragen der Identifizierung, Altersbestimmung und Berücksichtigung der Anfälligkeit von Jugendlichen, namentlich in Zusammenhang mit ihrer psychischen Gesundheit und Traumata. Es gilt die laufende Reform des Asylwesens zu nutzen, um die Dispositive für verletzliche Personen zu verstärken. Das heisst, es muss ein System eingeführt werden, das die Bedürfnisse von UMA umfassend berücksichtigt und in geeigneter Weise erfüllt – im Interesse der Gesellschaft als Ganzes.

Die ADEM ermutigt die Verantwortlichen und Fachleute dazu, die spezifischen Massnahmen einer individualisierten Betreuung von UMA zu verstärken, wobei deren Rechte in den Bundasylzentren und während des gesamten Asylverfahrens vollumfänglich zu gewährleisten sind. Um die Überlegungen zu einer qualitativen Betreuung von traumatisierten Jugendlichen zu vertiefen, organisiert die ADEM am 7. Dezember 2017 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz und der Gruppierung «Support for Torture Victims» eine nationale Fachtagung mit dem Titel «Wege aus dem Trauma: Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche in der Schweiz».

Website der nationalen Fachtagung