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NEIN ZUR SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE

Die ADEM engagiert sich in der Kampagne « Nein zur Initiative gegen die Menschenrechte ».

GEFÄHRLICHER ETIKETTENSCHWINDEL

Die Volksinitiative mit dem Titel „Schweizer Recht statt fremde Richter“, wird von den Initianten auch als „Selbstbestimmungs-Initiative“ betitelt. Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung erreicht sie, dass die Europäische Menschenrechtskonvention wirkungslos wird. Unsere Rechte würden damit massiv beschnitten. Es ist eine Selbstbeschneidungs-Initiative.

Renate Howald Moor versprach ihrem Mann am Sterbebett, für Gerechtigkeit zu kämpfen. Er war an Asbestlunge erkrankt, weil sein Arbeitgeber ihn nicht genügend geschützt hatte. Er wollte gegen ihn klagen, hatte aber keinen Zugang zum Gericht, weil das Gesetzt eine Verjährungsfrist von nur 10 Jahren vorsah. Es dauert aber viel länger, bis diese Krankheit überhaupt ausbricht. Dank dem Engagement von Frau Moor und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Strassburg mussten die Verjährungsfristen angepasst werden. Hier können Sie weitere Geschichten lesen.

Wir verlieren unseren Rechtsschutz

Mit dieser Initiative haben wir keine Möglichkeit mehr, uns gegen solche Ungerechtigkeiten wirkungsvoll zu wehren. Denn Urteile aus Strassburg hätten nur noch symbolischen Charakter. Bisher ist Russland das einzige Land, das in der Verfassung festschreibt, dass die Urteile des Gerichtshofes nicht bindend sind. Wir sind gut auf Kurs in Sachen Menschenrechten. Aber auch das Bundesgericht macht Fehler. Nur in 1.6% der Fälle, die nach Strassburg gelangen, wird die Schweiz gerügt. Doch dank dieser wenigen Urteile konnten wichtige Lücken in der Rechtsprechung geschlossen werden. Beispiele lesen

Dem Bundesgericht werden die Hände gebunden

Mit Annahme der Selbstbeschneidungs-Initiative wird die EMRK als Garantin für unsere Grundrechte wirkungslos. Die Initianten lancieren immer wieder Volksinitiativen, welche gegen die in unserer Verfassung garantierten Grundrechte verstossen. Und es gibt Gesetze, welche nicht grundrechtskonform sind. Das Bundesgericht kann zwar die Verfassung nicht korrigieren, wenn sie gegen ein Grundrecht verstösst. Denn wir kennen in der Schweiz kein solches Verfassungsgericht. Es kann aber, wenn Personen aufgrund eines menschenrechtswidrigen Gesetzes verurteilt werden, auf die EMRK zurückgreifen, um die Rechte eines Individuums zu schützen. Und so kann das Urteil einer Vorinstanz umgestossen werden. Die EMRK ist so etwas wie eine Rechtsschutzversicherung für uns alle. Darum haben wir sie auch unterzeichnet. Mit Annahme der Initiative würde sie wirkungslos.

Angriff auf die Demokratie abwehren

Ein intakter Menschenrechtsschutz und ein starker Rechtsstaat mit unabhägigen Gerichten sind Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Die Initiative der SVP greift dieses Fundament an und gefährdet damit unser Erfolgsmodell Schweiz. Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen, sondern wehren uns für unsere Rechte und stehen ein für unsere Schweiz.

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